• Die verschiedenen Verkehrszweige (Straße, Schiene, Wasser, Luft) müssen sich partnerschaftlich ergänzen. Sie sollten ihren spezifischen Eigenarten entsprechend zum Nutzen aller unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und humanitären Einsatzgrenzen möglichst optimal zur Wirkung kommen. Den Ost-West-Verbindungen ist eine besondere Bedeutung zuzumessen.
  • Der Verkehrsverbund ist zu fördern. Der Übergang von einem Verkehrssystem zum andern, insbesondere von der Straße zur Schiene, muss durch Anlage geeigneter Parkplätze und mit anderen verkehrstechnischen Mitteln verbessert werden.
  • Das Leistungsangebot der Deutschen Bundesbahn AG ist den strukturellen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten entsprechend auszubauen. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass der Massengüterverkehr wieder von der Straße weg zur Schiene verlagert wird. Die derzeitigen Wettbewerbsverzerrungen, denen die Deutsche Bahn AG ausgesetzt ist, müssen beseitigt werden.
  • Der öffentliche Personennahverkehr ist besonders in den Ballungsräumen zu fördern.
  • Daneben muss das für den Individualverkehr das unverzichtbare Verkehrssystem "Straße" unterhalten und modernisiert werden. Straßenneubauten sollten vorrangig zur Ortsumgehung, zur Verkehrsberuhigung in eng bebauten Ortschaften, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, zur großräumigen Erschließung von Ballungszentren, und dort erfolgen, wo die Verkehrsdichte dies erfordert.
  • Das öffentliche Straßennetz ist bundesweit durch ein Radwegenetz parallel zu bestehenden oder neu zu bauenden Bundes- , Landes- , Kreis- und Ortsstraßen oder über vorhandene Wirtschafts- oder Forstwege zu ergänzen.
  • Das Wasserstraßennetz sollte zu einem europäischen Verbundsystem bei Güteabwägung mit anderen Verkehrssystemen weiterentwickelt werden. Auch hierbei dürfen ökologische Interessen nicht vernachlässigt werden.
  • Der Luftverkehr sollte vorwiegend internationalen und globalen Verbindungen dienen. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen und Überkapazitäten ist ein besserer Verkehrsverbund inbesondere mit dem Schienen-Schnellverkehr dringend geboten.
  • Bei allen Verkehrswegeplanungen und verkehrspolitischen Maßnahmen müssen die Interessen des Umweltschutzes unter Einschaltung der zuständigen Fachbehörden (Landschaftsbehörden, Ämter für Umweltschutz und Ökologie usw.) Berücksichtigung finden (Umweltverträglichkeits-Atteste, wissenschaftlich begründete ökologische Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur).