Arbeitnehmer

Bei einer mehr als 10-jährigen Tätigkeit bei einem oder mehreren öffentlichen Arbeitgebern muss der Arbeitnehmer unkündbar sein. Eine ordentliche Kündigung ist auszuschließen. Zum Zwecke der Herabgruppierung als Umgehung der tarifvertraglich vereinbarten Unkündbarkeit darf eine Änderungskündigung nicht möglich sein.

Die öffentlichen Arbeitgeber und die privatisierten Bereiche sind gehalten, eine aufgabenbezogene Personalbedarfsplanung zu erstellen und die erforderlichen Arbeitsplätze zu besetzen.

Die Bereitstellung erforderlicher Arbeitsplätze darf aus fiskalischen Überlegungen nicht verweigert werden. Um auch weiterhin Jugendlichen eine Perspektive für den öffentlichen Dienst zu bieten, fordert der BTB die Bereitstellung von mehr Ausbildungsplätzen und die Gewährleistung der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.

Der Schwerpunkt der sozialen Sicherheit im Alter liegt in der Sozialversicherung und der tarifvertraglichen Zusatzversorgung. Die Elemente der Versorgung sind so zu gestalten, dass der erarbeitete Lebensstandard nach Beendigung des Arbeitslebens erhalten bleibt.