Die Arbeitnehmer des technisch-naturwissenschaftlichen öffentlichen Verwaltungsdienstes und der privatisierten Bereiche sind, entsprechend ihrer Vor- und Ausbildung, nach Leistung und Verantwortung zu bezahlen. An der Tätigkeit orientierte und leistungsbezogene Einkommen müssen regelmäßig der allgemeinen Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung angepasst werden. Es sind übersichtliche und verbindliche Tätigkeitsmerkmale zu erarbeiten.

Ein tarifliches Wirrwarr bei den Tätigkeitsmerkmalen ist zu beseitigen. Das Eingruppierungsrecht muss für jeden Beschäftigten verständlich sein und nicht nur für "Spezialisten". Tätigkeitsmerkmale müssen die Grundlage für eine leistungsgerechte und humane Arbeitsplatzbewertung sein.

Der BTB lehnt Einschnitte in die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ebenso ab wie eine Reduzierung der jährlichen Sonderzuwendung. Die Laufzeit der Lohn- und Vergütungstarifverträge sollte 12 Monate nicht überschreiten.