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Die BTB Bundesleitung besteht aus dem BTB Bundesvorsitzenden, einem stellvertretenden Bundesvorsitzenden als Schatzmeister und vier weiteren Stellvertretern. Sie führt die von den anderen Organen gefassten Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. In ihrer Tagesarbeit wird sie von der Bundesgeschäftsstelle unterstützt.

 

 

 

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand besteht aus der Bundesleitung, den Ehrenmitgliedern, je einem Vertreter der Mitgliedsverbände, dem Vorsitzenden der Grundsatzkommission, den Vorsitzenden der BTB-Vertretungen und den Vertretern von kooperierenden Verbänden.

Der Bundesvorstand ist im Wesentlichen zuständig für Grundsatzfragen der vom Gewerkschaftstag gefassten Beschlüsse, Nachwahl eines Mitglieds der Bundesleitung bei vorzeitigem Ausscheiden, Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts für das vorangegangene Jahr, Bewilligung des Haushaltsvoranschlages sowie Bildung von Arbeitskreisen.  Darüber hinaus hat der Vorstand weitere zentrale Aufgaben gemäß der Satzung des BTB-Bundesverbandes.

Gewerkschaftstag

Der Gewerkschaftstag ist das oberste Organ des BTB und tritt alle fünf Jahre zusammen. Er legt vor allem die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest, stellt Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Beiträge. Der Gewerkschaftstag entscheidet über Satzungsänderungen und wählt in geheimer Wahl die Bundesleitung für die Dauer von fünf Jahren.