Fachkräftemangel im Freistaat Sachsen

Der BTB bestätigt den Bericht der SZ-Sächsische Zeitung vom 22. Februar 2017 unter dem Titel „Mehr schwere Arbeitsunfälle, weniger Kontrollen“.
In den Jahren 2015 und 2016 hat der BTB Bundesvorsitzende die Sächsische Staatsregierung mehrmals auf den erheblichen Fachkräftemangel in den Bereichen der Technischen Fachverwaltungen und insbesondere des Arbeitsschutzes hingewiesen.

Aufgrund der anstehenden altersbedingten Personalabgänge ist eine Wahrnehmung der Aufgaben im Arbeitsschutz nicht mehr mit Fachverstand möglich. Der Fachverstand kann nicht durch Verwaltungspersonal ersetzt werden. „Wenn Becquerel und Sievert nicht unterschieden werden können, kann die Aufgabe des Strahlenschutzes nicht wahrgenommen werden. Das ist in der Tat gefährliches Unwissen“, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.

Ende des vergangenen Jahres erst wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Verbindung mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin der Bericht zu „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2015“ vorgelegt. Danach ist in einem Zeitfenster von zehn Jahren die Quote der Erwerbstätigen um gut vier Prozentpunkte angestiegen, wohingegen im gleichen Zeitraum die Personalressourcen der Arbeitsschutzbehörden der Länder um insgesamt mehr als 20 % reduziert wurden. Erst im Dezember 2016 hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) in seiner ersten überarbeiteten Auflage die Grundsätze und Standards zur Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder neu herausgegeben.

Darin bekennt man insbesondere hinsichtlich der Personalausstattung, sich an den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den vom Europäischen Parlament vorgegebenen Richtwerten zu orientieren. „Die Meldung aus Sachsen verwundert da nicht! Wurde doch hier das Vollzugspersonal in der vorgenannten Zeitspanne um über
35 % reduziert. Bundesweit liegt die Unterdeckung bei rund 25 %“, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel in einer ersten Bewertung.

In den zwanzig Jahren seit Veröffentlichung des Arbeitsschutzgesetzes gab es, bedingt durch den europäischen Binnenmarkt, erhebliche Veränderungen in der Rechtsetzung, welche von Seiten der technischen Fachverwaltung geschultert werden mussten. Aktuell geführte Diskussionen zu Veränderungen in der Arbeitswelt stimmen da nicht minder mit Sorge. Arbeitsschutz darf nicht auf Kostenaspekte reduziert werden, es zählen Erfahrung und Sachverstand. Dem stillschweigenden Abbau der technischen Fachkompetenz muss nachhaltig entgegengewirkt werden. Ein Bekenntnis zum ILO-Abkommen 81 alleine reicht nicht aus. Die verantwortlichen Akteure müssen sich mit Nachdruck für die entsprechende Stellenausstattung einsetzen, wie dies im Übrigen der BTB beständig anmahnt.