Beträge in zweistelliger Millionenhöhe zu viel gezahlt

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Nach neuesten Informationen muss nicht nur der Autobahnbetreiber A1 Mobil Insolvenz anmelden und fordert zusätzlich 787 Mio. € aus dem Bundeshaushalt, sondern wurden den Mautbetreibern in den letzten beiden Jahren Beträge in zweistelliger Millionenhöhe zu viel gezahlt. Dies erfordert eine Neubewertung des Reformvorhabens Infrastrukturgesellschaft.

A1 Mobil hatte in einem ÖPP Projekt 2008-2012 die „Hansalinie“ auf der A1 auf 73 km Länge sechsspurig ausgebaut. Dafür bekam der Autobahnbetreiber 1,3 Mrd. €. eingerechnet der Einnahmen aus der LKW-Maut. Diese konnten aber aufgrund der Finanzkrise nach 2008 nicht in erwarteter Höhe realisiert werden. Nun droht die Insolvenz.

Daher fordert das A1 Mobil nun 787 Mio. € vom Steuerzahler. Fraglich ist, wie genau der Vertrag ausgestaltet ist, ob A1 Mobil bestimmte Einnahmen zugesichert wurden oder schlicht von zu hohen Erlösen ausgegangen worden ist. Letzteres fiele unter das „unternehmerische Risiko“. Die Regelungen der Verträge sind geheim und die Öffentlichkeit kann nicht darüber befinden.

Dass die Ansprüche aber möglicherweise berechtigt sind, dafür spricht das Interesse von mehreren Hedgefonds, die die Forderungen des Autobahnbetreibers aufkaufen möchten. Das Finanzproblem bei A1 Mobil soll schon länger bekannt gewesen sein. Unverständlich ist daher, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages darüber nicht vor der Entscheidung über die Errichtung der Infrastrukturgesellschaft sowie der damit verbundenen zukünftigen Entwicklung von ÖPP Projekten im Bereich der Bundesfernstraßen unterrichtet wurden.

Eine weitere Fehlentwicklung wurde bekannt: Seit ca. 2 Jahren erhalten private Autobahnbetreiber zu hohe Erlöse aus der LKW-Maut. Bisher ist offenbar ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Ursache ist ein Fehler im Abrechnungssystem, das auch 7,5 t LKW für die Berechnungen berücksichtigte, statt diese Größenklasse vertragsgemäß auszuschließen.

Diese Entwicklungen bestätigen die Skepsis des BTB bezüglich öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), die in den allermeisten Fällen zu höheren Kosten zulasten der öffentlichen Hand und damit der Steuerzahler führen. Nicht zuletzt deshalb steht auch der Bundesrechnungshof ÖPPen skeptisch und der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft ablehnend gegenüber.

Der BTB fordert aufgrund der aktuellen Informationen und Entwicklungen, dass das Reformvorhaben Bundesautobahnen neu bewertet und ausgerichtet werden muss. Hierzu ist Zeit, Sorgfalt und Fachverstand erforderlich. Das zurückliegende beschleunigte Gesetzgebungsverfahren hat den Ansprüchen nach ausführlicher Beratung und Sorgfalt nicht genügt, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Seidel.

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