Der BTB ist die Fachgewerkschaft der Beschäftigten in den Bereichen Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst.

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder bei der Fortentwicklung des Dienst- und Besoldungsrechts und bringen unsere fachspezifischen Interessen auch in den Tarifverhandlungen ein.

Der BTB als Fachgewerkschaft ist Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion.

BTB: Änderung des Grundgesetzes - Grundsteinlegung mit Planungsmängeln

Verkehrsbeeinflussungsanlage an deutscher AutobahnAm 1. und 2. Juni 2017 wurde mit den Zustimmungen des Bundestages und des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes der Grundstein zur von der Bundesregierung angestrebten Errichtung einer Bundesinfrastruktur- bzw. Autobahngesellschaft gelegt.

Für den BTB ist die Zuständigkeitsverlagerung nicht der favorisierte Weg und optimale Weg! „Es ist ein Kompromiss im Bund-Länder-Finanzausgleich, keine Problemlösung aus fachlicher Sicht“, so der BTB Vorsitzende Jan Seidel.

Trotz langer, intensiver und glaubwürdiger Verhandlungen des BTB mit der Regierungskoalition unter Federführung der SPD-Bundestagsfraktion wurden zwar respektable Korrekturen am Gesetzentwurf erreicht. Die Grundsatzentscheidung ist trotzdem nicht richtig.

Als wesentliche verbliebene Sollbruchstelle am Ende der Verhandlungen ist die Begrenzung von ÖPP-Projekten zu nennen: Das im Grundgesetz verankerte Verbot von Netz- bzw. Teilnetz-ÖPP als auch die Begrenzung dieser auf maximale Streckenlängen von nun 100 km in einfachgesetzlicher Regelung erscheinen unwirksam vor dem Hintergrund, dass bisher kein einziges der erfolgten und unwirtschaftlichen ÖPP-Projekte diese neuen Grenzen je überschritten hat.

Dementgegen entfallen nun jedoch angesichts der Entscheidungsbefugnis der Bundesinfrastrukturgesellschaft jegliche Möglichkeiten der Länder, einer Umsetzung und sogar Ausweitung dieser Fehlentwicklung durch ÖPP entgegenzuwirken. Und paradoxer Weise stärkt gerade die de facto beschlossene Umstrukturierung der Autobahnverwaltung und der hieraus erst resultierende Sand im Getriebe die sofortigen Forderungen der Wirtschaft mittels der Argumentation, mit ÖPP seien die Ziele gerade jetzt schneller und effizienter zu erreichen.

Zudem sind viele der erreichten Änderungen zur Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft wie die Festlegung der Gesellschaftsform, das Verbot der Übertragung von Schulden, das Verbot der Kreditaufnahme, die Festlegung der Nutzungsrechte als auch zusätzliche Kontrollrechte des Parlaments und des Bundesrechnungshofes ausschließlich in einfachen Bundesgesetzen fixiert.

Diese jedoch im Gesamtkonstrukt ausschlaggebenden Kriterien können bei entsprechenden einfachen Mehrheiten in der Zukunft im Bundestag – ohne Mitbestimmung der Länder bzw. des Bundesrates – dahingehend leichter den entsprechenden Bestrebungen Richtung Privatisierung mit Mautsystem, die zweifelsohne vorhanden sind, angepasst werden.

Die ebenfalls nachträglich erfolgten Ergänzungen zur Sicherung der Verhältnisse aller betroffenen Beschäftigten, insbesondere zu Arbeitsplatz und Standortzusicherungen, werden darüber hinaus den Anforderungen der Realität im Zuge des Übergangs der Auftragsverwaltung zur Bundesinfrastrukturgesellschaft standhalten müssen. Denn über die Festlegung der zukünftigen Zentrale in Berlin und der Zusicherung von nunmehr 10 Tochtergesellschaften hinaus fehlen weitere konkrete, verbindliche Zusagen.

Die Tatsache, dass diese vorliegenden Planungsmängel bei der Neugestaltung der Verwaltung des maßgebenden Verkehrsweges der Bundesrepublik Deutschland von vielen Abgeordneten wissentlich in Kauf genommen wurden, um im Zuge der Neuordnung des Gesamtkonstrukts der Bund-Länder-Finanzen eine Einigung erreichen zu können, muss verfassungsrechtlich mindestens als bedenklich bezeichnet werden.

Angesichts dieser kritischen Beurteilung des Beschlusses und der inhaltlichen Ausgestaltung erkennt der BTB zwar die beachtlichen Bemühungen vieler politischen Entscheidungsträgerauf der Grundlageeines zunächst völlig unzureichenden Gesetzesentwurfes an. Wir sehen jedoch angesichts der möglichen Gefahren und damit wahrscheinlichen, kommenden Fehlentwicklungen eine aufmerksame und kritische Weiterverfolgung der grundsätzlichen Ziele für die weitere Zukunft als zwingend erforderlich an.

Im Zuge der nun in den kommenden Jahren notwendigen Umsetzungen wird die Politik beweisen müssen, in Regierung als auch Opposition, dass sie über die vermeintlich ausreichenden Grenzen wacht und die erfolgten Zusagen auch mit Leben erfüllt.

Für den BTB folgt nun die intensive Begleitung der Strukturreform. Die Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen können sich auf ihre gewerkschaftliche Vertretung durch den BTB als Gewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst verlassen.