Vermessung / Landentwicklung
Mensch und Umwelt
Ökologie ist die Wissenschaft von den Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt. Der Mensch ist als Vernunftwesen in ethischer Verantwortung zur Gestaltung und Bewahrung seiner Umwelt berufen, als Ziel einer positiven Entwicklung. Umwelt hat -ökologisch verstanden- kontinentale und globale Zusammenhänge, die durch nationale Maßnahmen nur begrenzt beeinflußbar sind, denn Deutschland umfaßt nur 0,3% der Erdfläche und 1,4% der schnell wachsenden Erdbevölkerung.
Die Umsetzung der in Rio 1992 proklamierten Umweltziele der "nachhaltigen Entwicklung" und "Schutz der Lebensgrundlagen" wird weltweit die zentrale Herausforderung der Gegenwart und der kommenden Jahrzehnte darstellen. Nachhaltige Entwicklung ist als Prozeß zu verstehen, der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt mit der Schonung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringen soll. Mit der Aufnahme des Staatsschutzzieles "Umweltschutz" in das Grundgesetz und fortschrittlichen Umweltgesetzen für Boden, Luft und Wasser, vollzieht die Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten im nationalen Bereich schrittweise erfolgreichen Umweltschutz.
Bei der Ausgestaltung und Umsetzung der zukünftigen Umweltziele trägt der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst, wie in den letzten 25 Jahren, eine besondere Verantwortung. Umweltschutz kann nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden. Umweltschutz ist hoheitliche Aufgabe und elementare Daseinsvorsorge des Staates für das Land und seine Bürger.