Zweck und Aufgabe der Frauenvertretung ist die Vertretung der berufs-, verbands- und gesellschaftlichen Interessen der weiblichen Mitglieder, die Förderung der staatsbürgerlichen Bildung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Frauenorganisationen.
Vorrangiges Ziel ist hierbei, Hindernisse für Frauen abzubauen, sie in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigt zu beteiligen und die Arbeitsbedingungen für Frauen zu verbessern, insbesondere wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht.