Der BTB ist die Fachgewerkschaft der Beschäftigten in den Bereichen Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst.

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder bei der Fortentwicklung des Dienst- und Besoldungsrechts und bringen unsere fachspezifischen Interessen auch in den Tarifverhandlungen ein.

Der BTB als Fachgewerkschaft ist Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion.

In der Verbändeanhörung des Bundesumweltministeriums am 6. Juli 2018 fordert der BTB zusätzliche Stellen für den Strahlenschutz.

Schild RadioaktivitätAm 6. Juli 2018 führte das Bundesumweltministerium mit betroffenen Verbänden und Interessenvertretungen die Anhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts durch. Hintergrund der anstehenden Rechtsmodernisierung ist die in 2013 verabschiedete Grundnormen-Richtlinie der EURATOM.

Die neue Grundnormen-Richtlinie vom 05.12.2013 legt die Mindeststandards des Strahlenschutzes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) fest. Sie war bis zum 06.02.2018 von den Mitgliedern umzusetzen.

Das Bundesumweltministerium hat bereits im Verordnungsentwurf zu den anstehenden Rechtsänderungen einen erhöhten Erfüllungsaufwand für die Verwaltung auf Landesebene festgestellt.  Den erhöhten Erfüllungsaufwand beziffert das Bundesumweltministerium einmalig mit 18.670.000 Euro und mit zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwänden in Höhe von 4.854.000 Euro bei den Ländern.

In der Anhörung des Bundesumweltministeriums machte der BTB deutlich, dass dringend mehr Fachpersonal für die zusätzlichen Aufgaben des Strahlenschutzes jetzt ausgebildet und eingestellt werden muss. Ansonsten wird die geplante Modernisierung zur Makulatur. Die Verbesserung der Sicherheit im Strahlenschutz kann ohne zusätzliches Fachpersonal nicht gelingen. Wenn die Länder die Verbesserung des Strahlenschutzes ernstnehmen, müssen sie jetzt Fachpersonal ausbilden und einstellen.

Nach Kenntnisstand des BTB bemühen sich die Länder derzeit um entsprechendes Personal. Aufgrund der meist klammen Haushalte der Länder ist dies oft ein zähes Ringen mit dem jeweiligen Finanzministerium. Lediglich in manchen Ländern (beispielsweise Nordrhein-Westfalen) konnte bereits zusätzliches Personal zur Ausbildung für die Aufgaben des Strahlenschutzes eingestellt werden. Die neuen Aufgaben sind fachlich komplex und können nur mit Technikern, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern ausgeführt werden. Wir haben berechnet, dass mindestens 140 neue Fachkräfte für die Aufgaben benötigt werden. Ohne zusätzliche Techniker, Ingenieure und Naturwissenschaftler wird  die Verbesserung der Sicherheit im Strahlenschutz scheitern, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel. Und wenn Personal ohne hohe fachliche Qualifikation eingesetzt wird, wird es nicht besser sondern gefährlicher.

Einmal mehr sieht der BTB seine Forderung nach einer Fachkräftegewinnungsstrategie für Techniker, Ingenieure und Naturwissenschaftler im öffentlichen Dienst bestätigt.  

Hintergrundinformationen zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Radiologische TherapieDie Bundesregierung hat sich dafür entschieden das deutsche Strahlenschutzrecht im nicht-kerntechnischen Bereich umzustrukturieren.

Die bisherige Strahlenschutz- und Röntgenverordnung, die auf dem Atomgesetz basieren, werden abgelöst und durch ein neues Strahlenschutzgesetz und eine neue Strahlenschutzverordnung ersetzt.

Das Strahlenschutzgesetz ist bereits verkündet worden und tritt zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft: Die Regelungen zum Notfallschutz sind bereits schon jetzt in Kraft getreten, die restlichen Regelungen treten zum 31.12.2018 in Kraft. Grund hierfür ist, dass der Notfallschutz bereits zum Februar diesen Jahres umgesetzt werden musste. Die Regelungen des bisherigen Strahlenschutzrechts genügen den Anforderungen der neuen Grundnormen-Richtlinie weitestgehend, so dass hier ein Aufschub bis Ende 2018 für den Übergang akzeptabel ist. Die für den Vollzug wichtige Ausgestaltung des Strahlenschutzgesetzes findet in der neuen Strahlenschutzverordnung statt, welche ebenfalls bis zum 31.12.2018 in Kraft treten soll.

Die Strahlenschutzverordnung befindet sich derzeit im Entwurf und soll im Oktober mit den Ländern im Bundesrat abgestimmt werden. Ein wichtiges Ziel, dass vom Bundesumweltministerium als zwingend angesehen wird, ist das Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung zum 31.12.2018. Sollte das Gesetz ohne die Verordnung in Kraft treten, so stehen die Fachverwaltungen ohne die konkretisierende Verordnung vor vielen offenen Fragen; ein Vollzug des Gesetzes wäre dann erheblich gefährdet. Der BTB unterstützt aus fachlicher Sicht die Bestrebungen des Bundesumweltministeriums  vollumfänglich, bis Ende des Jahres die Verordnung auf den Weg gebracht zu haben.

Durch die Neuerungen im Strahlenschutzrecht erhöht sich für die Fachverwaltungen der Arbeitsaufwand aber deutlich. So fordert das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung unter anderem regelmäßige Überprüfungen von Unternehmen und Einrichtungen, die mit radioaktiven Stoffen umgehen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung betreiben. Diese Überprüfungen sollen risikoorientiert in einem wiederkehrenden Zeitraum von ein bis sechs Jahren stattfinden. Hierfür steht bis dato das erforderliche Personal nicht zur Verfügung.

Das Bundesumweltministerium  hat bereits im Verordnungsentwurf einen erhöhten Erfüllungsaufwand für die Verwaltungen in den Ländern festgestellt.  Diesen erhöhten Aufwand beziffert das Bundesumweltministerium mit einmalig 18.670.000 Euro und mit zusätzlichen jährlichem Erfüllungsaufwand in den Ländern in Höhe von 4.854.000 Euro.

Der BTB sieht aufgrund der gesetzlichen Regelungen ebenfalls einen erheblich gestiegenen Personalbedarf bei den Fachverwaltungen der Länder, um diese Aufgaben adäquat wahrnehmen  zu können. Die geplante Durchführung von Überprüfungen, das Erstellen von ausführlichen Überprüfungsberichten und die Aufbereitung der Ergebnisse für eine jährliche bundesweite Statistik, binden in erheblichem Maße Personalressourcen.

Nach bisherigem Kenntnisstand haben bis jetzt nur wenige Länder (z. B. Nordrhein-Westfalen mit 25 zusätzlichen Stellen) auf den für die Verwaltung gestiegenen Arbeitsaufwand reagiert.

Der BTB hat schriftlich zu dem Erfordernis von mehr Personal beim Bundesumweltministerium eine Stellung eingebracht und auch bei der Verbändeanhörung zur Artikelverordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts am 06.07.2018 in Bonn hervorgehoben, dass die Länder zusätzliches Personal für die Erfüllung dieser Aufgaben einstellen müssen. Die Vorgaben des Strahlenschutzrechts sind ansonsten nicht zu halten.

Der BTB fordert deshalb, dass die Länder ihrer nach dem Strahlenschutzrecht vorgegeben Verpflichtung zügig nachkommen, denn die Ausbildung der Aufsichtspersonen kostet ebenfalls Zeit.