Die Beschäftigten des gehobenen und höheren technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes - Tarifbeschäftigte sowie Beamte und Beamtinnen - haben ein verwaltungsexternes Fachhochschul- oder Hochschulstudium mit Bachelor- oder Masterabschluss und ein zusätzliches Berufspraktikum vor Beginn der Beschäftigung bzw. des Vorbereitungsdienstes für die jeweilige Laufbahn auf eigene Kosten absolviert.
Damit werden ihnen erhebliche finanzielle Vorleistungen zugemutet, die das Maß der allgemein vom öffentlichen Dienst abverlangten Einschnitte noch erheblich übersteigen.
Dies gilt auch für die Tarifbeschäftigten sowie die Beamten und Beamtinnen des mittleren technischen Verwaltungsdienstes, die vielfach die externe Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker oder zum Meister nachweisen müssen und hierfür die Kosten zu tragen haben.