Tarifverhandlungen zur Bundesfernstraßenreform

Bis zum Jahr 2021 wird die Verantwortung für die Bundesautobahnen auf den Bund konzentriert. Damit endet die bisherige Auftragsverwaltung durch die Länder, wie es die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bereits Ende 2016 festgelegt hat. Ein Großteil der Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen der Länder und der Landesbetriebe wird auf die Autobahn GmbH des Bundes (IGA) und das Fernstraßenbundesamt (FBA) übergehen.

Mit den Regelungen des FernstraßenÜberleitungsgesetzes wird der Bund verpflichtet, die Interessen der vom Personalübergang betroffenen Beschäftigten durch umfassende Garantien zu wahren. Dazu forderte der dbb einen Tarifvertrag zur Absicherung der Beschäftigten bei Klärung der Wechselbereitschaft. Die konkrete Arbeit hat mit der ersten Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe am 7. August 2018 im BMVI mit dem dbb und den Fachgewerkschaften BTB, komba gewerkschaft und VdStra begonnen. Der BTB ist durch Jan Seidel in der Ständigen Arbeitsgruppe vertreten. Dort sollen alle beamten und mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen behandelt werden.

Der dbb hat sich am 31. Oktober 2018 in Berlin mit der IGA auf eine Eckpunktevereinbarung verständigt als Grundlage für die nun anstehenden Tarifverhandlungen. In einem Tarifvertrag mit dem Bund und den Ländern hat sich der dbb vereinbart, dass die Beschäftigten, die sich in der laufenden Befragungsaktion für einen Wechsel von ihrem Landesarbeitgeber zum Bund aussprechen wollen, in keinem Fall ihr gesetzlich verankertes Widerspruchsrecht verlieren.

Am 13. August 2018 ist die Tarifkommission (TK) das erste Mal zusammengekommen um über die Eckpunkte für einen Tarifvertrag IGA zu diskutieren. Der TK gehören Vertreter des dbb sowie der Fachgewerkschaften BTB, komba gewerkschaft und VdStra an. Aus den Teilnehmern der TK wurden vier tarifliche Verhandlungskommissionen gebildet, die sich mit den Bereichen Mantelfragen und Arbeitszeit, Eingruppierung, Tabelle und Zulagen sowie Überleitung beschäftigen. Am 7. November 2018 hat sich die TK über die Eckpunkte als Grundlage der anstehenden Tarifverhandlungen abgestimmt. Am 24. und 25. Januar 2019 haben die Tarifverhandlungen zwischen dbb und BMVI im Bereich Eingruppierung begonnen. Für den BTB nimmt in dieser Kommission Michael Brendle an den Verhandlungen teil.

Nachdem zunächst zu keinem Punkt eine Einigung erreicht werden konnte und die Verhandlungen kurz vor dem Abbruch standen, konnten am Ende der zweiten Runde Konturen geschafft werden, die weiterführen sollten. In einer gemeinsamen Fachgruppe wird an einem möglichst einigungsfähigen Tariftext zur Entgeltordnung gearbeitet, der in der dritten Verhandlungsrunde am 18. März 2019 als Vorlage zu einer Einigung führen soll.

In einem BTB-internem Arbeitskreis mit der Arbeitsgruppe Straßenbau und der BTBGIS wurden Vorarbeiten zur Entgeltordnung, zu Tabellenwerten und Zulagen sowie zur Struktur der IGA konzipiert. Funktionsmerkmale für höhere Eingruppierungen wurden entwickelt, zudem soll eine verbesserte und nach oben durchlässige Eingruppierung von Meistern, Technikern und Ingenieuren geschaffen werden, die dann auch Beschäftigte erfasst, die keine einschlägige Berufsausbildung haben.

Noch ein weiter Weg bis zu einem umfassenden Tarifabschluss mit der Autobahn GmbH des Bundes steht an, die Mantel und Überleitungsfragen sind noch vollkommen ungeklärt, ebenso die Regelung von Zulagen und Zuschlägen sind noch zu verhandeln.