Vereinbarung von Grundsätzen der Eingruppierung für den Tarifvertrag in der Autobahn GmbH des Bundes

Die Grundsätze der Eingruppierung für den Tarifvertrag in der Autobahn GmbH des Bundes sind vereinbart worden. Aus Sicht von BTB, komba gewerkschaft und VDStra.- Fachgewerkschaft ist das Verhandlungsergebnis zur Eingruppierung ein guter Kompromiss. Damit ist eine gute Basis für die nächsten Verhandlungsrunden erzielt worden.

Das Verhandlungsergebnis zur Eingruppierung Autobahn GmbH des Bundes ist ein erster Meilenstein-Erfolg

Die Verhandlungen zur Eingruppierung konnten nach langem und zähem Ringen mit einer grundlegenden Tarifeinigung abgeschlossen werden. Der dbb unter Führung von Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik dbb, und die Vertreter der Fachgewerkschaften BTB, komba und VDStra haben jetzt den ersten Schritt in Richtung Abschluss gemacht, nämlich die umfassende Regelung der Eingruppierungen. Diese „Meilensteineinigung“ mit der Autobahn GmbH des Bundes wurde am 5. April 2019 vereinbart.

Für alle Bereiche „Verwaltung und Technik“ ist eine gute Ausgangslage bei der Eingruppierung ausgehandelt worden

Die gesamte Regelstruktur der verhandelten Entgeltordnung der Autobahn GmbH des Bundes wird entsprechend dem TVöD (Bund) gestaltet. Die am 1. Januar 2021 anwendbare Entgelttabelle wird mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Stand dem TVöD Bund entsprechen.

Straßenwärter/ -innen

Als Eckeingruppierung im Straßenbetriebsdienst ist für Straßenwärter/ innen und Werkstattbeschäftigte die EG 6 verhandelt worden. Mit der Übertragung höherer Tätigkeitsmerkmale können sich unsere Straßenwärter/ innen ohne weitere formale Qualifikation bis EG 9a entwickeln.

Straßenmeister/ -innen, Straßenwärtermeister/ -innen und Techniker/ -innen

Als Eckeingruppierung für Straßenmeister/ -innen, Straßenwärtermeister/ innen und Techniker/ -innen ist die EG 8 verhandelt worden. Mit der Übertragung weiterer Aufgaben können sich die Kolleginnen und Kollegen ohne weitere formale Qualifikation bis EG 9c entwickeln. Darüber hinaus konnten wir für unsere Straßenmeister/ -innen, Straßenwärtermeister/ -innen und Techniker/ -innen sicherstellen, dass ihnen Funktionsmerkmale im Straßenbetriebsdienst übertragen werden können und entsprechend die tarifliche Bewertung ermöglicht wird. Somit ist ihre Qualifizierung als Führungs- und Leitungskraft im Betriebsdienst ohne formale Qualifikation ermöglicht und darauf aufbauend sind Eingruppierungen von EG 10 bis EG 14 möglich.

Ingenieure

Für die zukünftigen Ingenieure/ -innen der Autobahn GmbH des Bundes sind die Eingruppierungen von EG 10 bis EG 16 verhandelt worden. Mit der Vereinbarung der EG 16 ist für Ingenieure/-innen erstmalig eine zeitgemäße höhere Spitzeneingruppierung geschaffen worden.

Entgeltordnung ist ein gutes Zwischenergebnis

Die vereinbarte Entgeltordnung berücksichtigt die Forderung nach guten Eingruppierungen beim Berufseinstieg insbesondere für Straßenwärter. Für erfahrene Beschäftigte ist ganz besonders die Schaffung von beruflichen Perspektiven erreicht worden, da formale Abschlüsse bzw. Nachweise nicht die Voraussetzung für die Übertragung von Leitungsaufgaben bilden. Es sind neue Karrieremöglichkeiten geschaffen worden. Mit der Erweiterung der Entgelttabelle bis zur EG 16 ist ein Schritt in die Richtung „mehr Anerkennung für Ingenieure/-innen“ gemacht worden. Das Zwischenergebnis ist eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen, so BTB, komba und VDStra Fachgewerkschaften im dbb.

Ein wesentlicher Inhalt der Einigung umfasst die Formulierung der Regelung zur sogenannten „vertikalen Durchlässigkeit“. Bei der Prüfung der Eignung der oder des Beschäftigten auf Grundlage des Direktionsrechts des Arbeitgebers sind formale Abschlüsse bzw. Nachweise sachgerecht zu berücksichtigen, sie bilden jedoch keine Eingruppierungsvoraussetzung mehr. Die oder der Beschäftigte muss insbesondere die erforderlichen Fachkenntnisse und aufgabenbezogene Eignung für die zu übertragende Tätigkeit nachweisen. Der Arbeitgeber soll bei seiner Entscheidung, eine Tätigkeit zu übertragen, berücksichtigen, wenn sich die oder der Beschäftigte in der Vergangenheit in fachlicher oder persönlicher Hinsicht bewährt hat.

Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten muss jetzt nachgezogen werden!

Einen großen Schwerpunkt werden die Regelungen für die Beamtinnen und Beamten bilden. Eine gute Besoldungsstruktur und exzellente berufliche Entwicklungsmöglichkeiten stehen hier, wie es bei den Tarifbeschäftigten mit der Entgeltordnung gelungen ist, für uns im Vordergrund. Darüber hinaus muss der Beamtenstatus auch in Zukunft fortgeführt werden.

Für BTB, komba gewerkschaft und VDStra.-Fachgewerkschaft gilt weiter:

Der Bund sollte ein hohes Interesse an einer Klärung der offenen Fragen haben, denn sonst werden die Beschäftigten kein Interesse an einem Wechsel haben.

 

Werden Sie jetzt Mitglied!

Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für gute Rahmenbedingungen bei der IGA und dem Bundesfernstraßenamt ein, zeigen Sie sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen und sichern Sie sich einen kompetenten Rechtschutz im Überleitungsverfahren!