Mitgliederinformation für Beamtinnen und Beamte
Am 24.09.2020 fand ein Treffen des Vorstands der BTB-GIS mit der Autobahn GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Personal, Herr Gunther Adler und dem Geschäftsbereichsleiter Personalverwaltung und Recht, Herrn Dr. Rüdiger Vogel, statt.
Anlass war erneut die Übertragung der gemeinsam mit dem dbb-Verband erreichten guten Erfolge beim Abschluss des Tarifvertrages auf die übergehenden Beamtinnen und Beamten zur Autobahn GmbH des Bundes.
Im Rahmen dieses Gespräch wurde das Hauptaugenmerk auf die Dienstpostenbewertungen für die wechselbereiten Beamtinnen und Beamten gelegt. Hierbei ist wieder einmal deutlich geworden, dass noch dringender Handlungsbedarf bei der Besoldung der beamteten Leiter der Autobahnmeistereien besteht. Während für die Tarifbeschäftigten ein Bewertungsschema zur Eingruppierung existiert, wird zurzeit bei den beamteten Kollegen die Besoldung auf max. A12 gedeckelt. Die stellvertretende Leitung einer Meisterei wurde ein bis zwei Besoldungsgruppen darunter bewertet.
Diese Bewertung der Dienstposten durch das BAV basiert auf dem KGSt-Modell, welches für die Beurteilung von Verwaltungsbeamten in den Kommunen entwickelt wurde. Hierdurch kommt es zu falschen Bewertungen, da das erforderliche technische Know-how zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben in der Leitungsposition und stellv. Leitungsposition einer Autobahnmeisterei nicht entsprechend berücksichtigt wird.
Ein weiterer wichtiger Themenbereich war die generelle Überleitung der Beamtinnen und Beamten der Länder zum FBA. Hier wurde festgestellt, dass bei den bereits übergegangenen Beamten, die Anerkennung der erworbenen Zeiten in Bezug auf die Stufenfestsetzung und die Festsetzung der Jubiläumsdienstzeiten in der Regel nicht übernommen wurden und auf der Grundlage des aktuellen Bundesrechts neu ermittelt wurde. Grundsätzlich findet nur das Bundesbeamtengesetz Anwendung. Von einer Besitzstandswahrung kann daher nicht gesprochen werden, wenn bereits erworbene Vordienstzeiten nicht ausreichend anerkannt werden.
Diese Situation ist für die BTB-GIS nicht hinnehmbar. Aus gegebenem Anlass fordert die BTB-GIS eindringlich die Gleichstellung in der Bewertung von Beamten und Tarifbeschäftigen.
Auch in der anschließenden Sitzung der ständigen Arbeitsgruppe am 12.10.2020 beim BMVI in Berlin unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Güntner konnte kein anderslautendes Ergebnis erzielt werden.
Aus diesem Grunde hat der BTB erneut ein entsprechendes Schreiben mit der dringenden Bitte auf Einhaltung der verbindlichen Festlegung der Zuweisungs- und Beurlaubungsvereinbarung zwischen der Autobahn GmbH und der Bundesrepublik Deutschland an das BMVI gerichtet.
Ziel muss es sein, dass für die Beamtinnen und Beamten die gleichen Voraussetzungen bei der Autobahn GmbH bestehen, wie für die Tarifbeschäftigten.
Der BTB wird weiterhin an diesem Thema dran bleiben und zu gegebener Zeit erneut berichten.