Ein Flyer zur Einführung in das Thema

schulung

Versorgungsabschlag bei Eintritt in den Ruhestand

Beamtinnen und Beamte treten mit Erreichen der für sie jeweils festgesetzten allgemeinen oder besonderen Altersgrenze, bei Erfüllung der Voraussetzungen einer Antragsaltersgrenze oder aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand.

Erfolgt der Eintritt in den Ruhestand vor dem Erreichen dieser individuell maßgeblichen Altersgrenze führt dies regelmäßig zu einem prozentualen Abzugsbetrag vom Ruhegehalt, dem sogenannten Versorgungsabschlag.

Nähere Informationen erhalten Sie durch unseren Flyer.

Diesen können Sie sofort als PDF Datei in der Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abrufen.
Ende des Monats steht er auch in Papierform zur Verfügung.