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Die Ingenieure und Naturwissenschaftler im öffentlichen Dienst bekennen sich zu der Verantwortung für Menschen und Umwelt. Ihre Aufgabe ist es:
- mittel- und langfristige Umweltziele einer nachhaltigen Entwicklung zu definieren und umzusetzen,
- Umweltschutz nach Gesamtkonzepten zu planen, durchzuführen und zu überwachen für die städtisch-industrielle Umwelt, die land- und forstwirtschaftliche Umwelt und die natürliche Umwelt,
- den Zustand der Umwelt zu beobachten und zu dokumentieren,
- prioritäre Umweltmaßnahmen zügig durchzuführen,
- die Bevölkerung sachgerecht, verständlich und zeitnah über Umweltprobleme, Lösungen und Risikoeinschätzungen zu informieren,
- in Schulen und Hochschulen umfassend und ideologiefrei über die nationale und internationale Dimension und Aufgabe Umweltschutz zu unterrichten,
- die Einheitlichkeit der Rechtsordnung zwischen Umwelt und Umweltstrafrecht anzumahnen,
- die Vereinfachung und Harmonisierung von Gesetzen und Vorschriften vorzuschlagen und einzufordern,
- Vorschläge für eine europäische Umweltgesetzgebung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und einen gleichmäßigen Verwaltungsvollzug in allen EG-Staaten darzulegen,
- die Schlüsselrolle der öffentlichen Verwaltung darzustellen und die praktische Politik einzubringen,
- auf Forderung entsprechend den gestiegenen gesetzlichen Umweltanforderungen hinzuweisen und diese einzufordern.