• Die Ingenieure und Naturwissenschaftler im öffentlichen Dienst bekennen sich zu der Verantwortung für Menschen und Umwelt. Ihre Aufgabe ist es:

  • mittel- und langfristige Umweltziele einer nachhaltigen Entwicklung zu definieren und umzusetzen,
  • Umweltschutz nach Gesamtkonzepten zu planen, durchzuführen und zu überwachen für die städtisch-industrielle Umwelt, die land- und forstwirtschaftliche Umwelt und die natürliche Umwelt,
  • den Zustand der Umwelt zu beobachten und zu dokumentieren,
  • prioritäre Umweltmaßnahmen zügig durchzuführen,
  • die Bevölkerung sachgerecht, verständlich und zeitnah über Umweltprobleme, Lösungen und Risikoeinschätzungen zu informieren,
  • in Schulen und Hochschulen umfassend und ideologiefrei über die nationale und internationale Dimension und Aufgabe Umweltschutz zu unterrichten,
  • die Einheitlichkeit der Rechtsordnung zwischen Umwelt und Umweltstrafrecht anzumahnen,
  • die Vereinfachung und Harmonisierung von Gesetzen und Vorschriften vorzuschlagen und einzufordern,
  • Vorschläge für eine europäische Umweltgesetzgebung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und einen gleichmäßigen Verwaltungsvollzug in allen EG-Staaten darzulegen,
  • die Schlüsselrolle der öffentlichen Verwaltung darzustellen und die praktische Politik einzubringen,
  • auf Forderung entsprechend den gestiegenen gesetzlichen Umweltanforderungen hinzuweisen und diese einzufordern.