- Die Lösung dieser Aufgabe ist eine Verpflichtung sowohl für die Politiker, die für den ländlichen Raum Verantwortung tragen als auch für die Beschäftigten der Flurbereinigungsverwaltungen.
- Eigenständigkeit der Flurbereinigungsbehörden zur Sicherung der Fachkompetenz sowie der Unparteilichkeit bei der Lösung konkurrierender Nutzungsansprüche und der damit verbundenen Interessen,
- Teilhabe der Flurbereinigungsbehörden an den Haushaltsmitteln, die aus Umweltabgaben resultieren zur Erfüllung der darauf bezogenen Aufgaben,
- Verbesserte Personal-, Finanz- und Sachausstattung zur Umsetzung der zukunftsorientierten Aufgabe der Flurbereinigungsbehörde,
- Ausbildungs-, leistungs- und funktionsgerechte Bezahlung der Beschäftigten, Ausschöpfung der Stellenplanobergrenzen und der Funktionsgruppenverordnung,
- Gezielte Nachwuchsgewinnung durch Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen, stärkere Verzahnung der Laufbahnen, Anhebung der Eingangsämter und weitere Strukturmaßnahmen im Besoldungs- und Tarifrecht,
- Verbesserte Aus- und Fortbildung insbesondere im Bereich des Umweltschutzes.