Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder müssen arbeitnehmerfreundlicher gestaltet werden. Dies gilt insbesondere bei Strukturreformen von Verwaltungen, Auflösung und Privatisierung von Dienststellen und Wegfall von Arbeitsplätzen.

Hier muss den Personalvertretungen ein größeres Mitspracherecht eingeräumt werden. Eine starke Personalvertretung ist zwingend erforderlich.

Um diese zu gewährleisten, müssen in allen Bereichen BTB - Wahlvorschläge für die Personalratswahlen aufgestellt werden.