• Bei Trassenführungen von Neubaustrecken bei Bahn und Straße müssen ökologisch empfindsame Gebiete geschont werden. Die Einhaltung einer größeren Distanz zwischen Straßenneubaustrecken und bebauten bzw. zur Bebauung vorgesehenen Flächen ist im Interesse der Bürger und zur Vermeidung umfangreicher Lärmschutzmaßnahmen durch Beton - und Stahlgerüste dringend geboten.
  • In vielen Fällen können Bodenordnungsmaßnahmen (z.B. Flurbereinigungen oder Baulandumlegungen) durchgeführt werden, um die notwendige Landbereitstellung zu sichern, unvermeidbare Zerschneidungen von Grundstücken, Eingriffe in die Natur oder in die Bausubstanz, sowie wirtschaftliche Schäden der unmittelbar Betroffenen nicht nur weitestgehend auszugleichen, sondern parallel zur Linearplanung der Verkehrswege eine damit synchronisierte sinnvolle Flächenplanung für den ländlichen oder städtischen Raum anzubieten.
  • Die Planfeststellungsverfahren für alle Verkehrsplanungen müssen für die Träger öffentlicher Belange und für die betroffenen Bürger verständlich dargestellt und begründet werden.
  • Bürgerbeteiligungen sind so früh wie möglich anzusetzen. Lösungsvarianten sollten offen ausdiskutiert werden. Es sollte alles getan werden, um Mißtrauen gegenüber den Verkehrswegeplanern gar nicht erst aufkommen zu lassen.
  • Das Allgemeininteresse muss Vorrang haben vor den Interessen Einzelner. Es muss sichergestellt werden, dass bei Wahrung der Rechtsstaatlichkeit nicht durch eine unangemessene Regelungsdichte, unzumutbare Auflagen, mehrjährige Verwaltungsgerichtsverfahren in mehreren Instanzen, die Einführung eines Verbandsklagerechts, Verfassungsbeschwerden, und daran anschließend noch durch z.T. militante Aktionen (siehe Startbahn West) notwendige Verkehrsprojekte verhindert werden.