Das Versorgungsrecht der Beamten muss als eigenständiges System der Alters- und Hinterbliebenenversorgung erhalten bleiben.
Bestandteil des Berufsbeamtentums
Das selbstständige Besoldungs- und Versorgungssystem der Beamten ist Bestandteil des Berufsbeamtentums und sichert die öffentliche Ordnung.
Keine Rücklagen
Dass für die zunehmenden Aufwendungen für Versorgungsbezüge keine Rücklagen gebildet wurden, kann den Versorgungsempfängern nicht angelastet werden. Bereits seit über 30 Jahren ist dieser Sachverhalt bekannt.
Versorgungsbezüge bleiben zurück
Durch die schon jetzt erbrachten Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe sind die Versorgungsbezüge im Vergleich zu den Renten und den Bezügen der Aktiven erheblich zurückgeblieben. Hinzu kommt, dass die Einkommen im öffentlichen Dienst insgesamt hinterherhinken.