Die Versorgung der Witwen und Witwer und das Waisengeld müssen den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden

Die wirtschaftliche Situation der Hinterbliebenen ist schon jetzt besorgniserregend. In vielen Fällen werden sie künftig auf die gesetzliche Mindestversorgung angewiesen sein.

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird dem nicht gerecht. Bei Rückstufung auf die Steuerklasse 1 führt das zu weiteren erheblichen Einbußen bei den ohnehin schon reduzierten Einkommen.

Älterer Herr mit freundlicher Pflegerin